Asylbewerber:Kritik an Seehofer nach Abschiebung einer kranker Mutter nach Albanien

  • Eine psychisch kranke Albanerin ist mit ihren drei Kindern abgeschoben worden.
  • Zuvor hatte ihr ein Arzt Reiseunfähigkeit bescheinigt.
  • Unterstützer der Familie haben sich nun in einem offenen Brief an Ministerpräsident Horst Seehofer gewandt.

Im Fall der psychisch kranken albanischen Mutter, die Anfang dieses Monats zusammen mit ihren drei Kindern abgeschoben worden war, hat sich einer der Unterstützer der Familie in einem offenen Brief an Ministerpräsident Horst Seehofer gewandt. Darin erhebt er den Vorwurf, bei der Abschiebung sei das Kindeswohl grob missachtet worden.

Die Abschiebung, so heißt es im Brief, hätte "spätestens in dem Moment abgebrochen werden müssen, als klar war, dass der Vater nicht mitfliegt und sich somit niemand angemessen um die Kinder kümmern kann". Dass die Mutter dafür zu krank sei, stehe außer Frage.

Diese Kritik teilt auch Stephan Dünnwald vom Bayerischen Flüchtlingsrat. Er sagte: "Wenn jetzt die Kinder auf ihre kranke Mutter aufpassen müssen, dann ist das eine gravierende Verletzung des Grundsatzes, dass stets das Kindeswohl vorgeht." Es stehe außer Zweifel, dass die Kinder mit der Situation überfordert seien. "Der älteste Sohn ist 14 Jahre alt, seine Schwester elf, und die müssen sich nun in Albanien nicht nur um ihre Mutter sondern auch um ihre zweijährige Schwester kümmern", sagte Dünnwald.

Für ihn stelle sich die Frage, ob es denn tatsächlich bayerische Praxis sei, Familien bei Abschiebungen auseinander zu reißen. Als Polizeibeamte die Mutter und ihre Kinder aus dem Transitzentrum Manching/Ingolstadt abgeholt hatten, war der Familienvater nicht anwesend. Er hält sich offenbar noch in Bayern auf und hofft darauf, dass seine Familie nach Deutschland zurückkehren darf. Er selbst befürchtet, in Albanien Opfer der Blutrache zu werden und will deshalb wohl auch nicht seiner Frau und den Kindern folgen.

Ein Attest, das die psychischen Beschwerden der Mutter bestätigt, hatte das Verwaltungsgericht München nicht anerkannt. Es entspreche "nicht den rechtlichen Anforderungen". Dann hätte das Gericht "das Gutachten eines anderen Arztes gleicher Fachrichtung einholen müssen", heißt es im Schreiben an Ministerpräsident Seehofer. Indes kam auch Kritik an einer Aussage jener Anwältin auf, die die Familie vertritt. Diese hatte gesagt, dass sich der psychische Zustand der jüngsten Tochter - traumatisiert durch ihre Erlebnisse bei gleich zwei Abschiebeversuchen - inzwischen gut entwickelt habe. Das, so hieß es, entspreche nicht den Tatsachen.

Stamm fordert Nachbesserungen am Integrationsgesetz

Unterdessen hat Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) Nachbesserungen am bayerischen Integrationsgesetz gefordert. Im BR kritisierte sie, dass in dem Gesetz keine Belobigung, etwa die Chance auf ein Bleiberecht für jene Menschen vorgesehen sei, die sich integrierten. "Vielleicht können wir auch mal nachjustieren." Stamm äußerte sich bei der Eröffnung einer Fotoausstellung mit dem Titel "Menschen auf der Flucht", an der auch viele Flüchtlingshelfer teilnahmen.

"Erfahrungsgemäß, das merke ich auch heute wieder bei den Gesprächen, sagen alle: die, die sich nicht anstrengen, oder die Straftaten begehen, haben ein Bleiberecht oder ein Integrationsrecht verwirkt", so die Landtagspräsidentin. "Aber sie haben halt viele Beispiele, wo die Flüchtlinge sich sehr positiv verhalten, wo sie Deutsch lernen, wo sie zum Teil auch einen Arbeitsplatz in Aussicht haben."

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