Peinlichkeiten im Netz:Verderbliche Ware

Innenminister Thomas de Maizière will Internetnutzern helfen, ihre Jugendsünden aus dem Netz zu tilgen. Schaffen könnte das ein digitaler Schlüssel für den Betrachter - oder ein Verfallsdatum.

Helmut Martin-Jung

Das Bier war gut gekühlt, die Stimmung aufgeheizt, und keinen störte es, als eine Kamera ein paar Mal blitzte. Im Abstand einiger Jahre aber können Party-Fotos, wie sie sich massenhaft zum Beispiel in sozialen Netzwerken finden, nicht nur peinlich wirken, sondern auch abschreckend auf einen Personalchef, der den Namen eines Bewerbers in eine Internet-Suchmaschine eingibt.

Wer nun aber die gesammelten Peinlichkeiten aus dem Netz entfernen will, findet schnell heraus, dass das so einfach nicht ist. Im neuen Datenschutzgesetz der Regierung soll deshalb ein Passus enthalten sein, der ein Recht auf Löschung und auf Schadenersatz enthält. Schließlich, sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), beruhe die gesamte Menschheitsgeschichte darauf, dass man mal etwas vergessen dürfe, wie er der Rheinischen Post sagte. Jeder müsse daher das Recht erhalten, von anderen das Löschen von Daten verlangen zu können.

Noch ist allerdings unklar, wie dieses Recht juristisch gefasst und umgesetzt werden kann. Klar ist bisher nur soviel: Der digitale Radiergummi - der Begriff, unter dem dieses Recht bisher firmiert - lässt sich technisch kaum verwirklichen. Derzeit macht es ja bereits Probleme, Internet-Kriminelle grenzüberschreitend zu verfolgen. Da ist es kaum zu erwarten, dass wegen unerwünschter Privatfotos Betreiber von Servern im Ausland mehr Entgegenkommen zeigen.

Den einzige Weg, der mehr Erfolg verspricht, hat vor kurzem die Universität des Saarlandes vorgestellt. Michael Backes hat dort ein Programm entwickelt, das alle Inhalte, die ins Internet gestellt werden sollen, vorher mit einem digitalen Schlüssel versieht. Wer den Inhalt sehen will, muss zuvor eine kleine Aufgabe lösen, zum Beispiel verzerrt dargestellte Buchstaben eintippen. Solche "Captchas" können Computer bis dato nicht entschlüsseln.

Schlüssel mit Verfallsdatum

Gleichzeitig würde jeder Inhalt beim Hochladen mit einem Verfallsdatum versehen. Ist dieses Datum erreicht, wäre der Schlüssel, der bisher die Datei "aufgesperrt" hat, ungültig - der Internetnutzer, der die Datei sehen möchte, bekäme nur noch einen Hinweis, dass die Datei ihr Verfallsdatum erreicht habe. Ein ähnliches Verfahren haben auch amerikanische Forscher entwickelt, nur dass dabei die Schlüssel einfach auf Rechner im Internet verteilt würden. Wenn diese nach einigen Jahren ausgetauscht werden, würden damit auch die Schlüssel ungültig.

Auch diese Lösungen, die sich erst einmal in der Praxis durchsetzen müssten, haben aber eines gemein: Sie schützen nicht davor, dass Inhalte kopiert und dann ohne Verfallsdatum auf anderen Seiten erneut veröffentlicht werden. "Im schlimmsten Fall ist mit technischen Lösungen nichts zu machen", sagt auch der Saarbrücker Forscher Backes. Das ahnt auch Minister Thomas de Maizière und ruft zum vorsichtigen Umgang mit privaten Daten auf, denn: Wer sich keine Gardinen kaufe, weil er das spießig finde, könne nicht vom Staat verlangen, dass dieser ihn vor Gaffern schütze.

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