Australien:"Die größte Geschichte der Nation"

Australien: "ZENSIERT". Aber die Leser auf dem Kontinent wissen dennoch, um wen es geht. Bei Google ist die Zahl der Sucheingaben nach einem ganz bestimmten Namen deshalb drastisch gestiegen.

"ZENSIERT". Aber die Leser auf dem Kontinent wissen dennoch, um wen es geht. Bei Google ist die Zahl der Sucheingaben nach einem ganz bestimmten Namen deshalb drastisch gestiegen.

Das Land beschäftigt ein Gerichtsprozess, über den nichts bekannt werden soll: weder die angeklagte Person, noch die Art des Verbrechens.

Die Titelseite der Boulevardzeitung The Daily Telegraph aus Sydney klingt ziemlich kryptisch an diesem Donnerstag. "Ein schreckliches Verbrechen. Die Person ist schuldig," steht da. Doch statt Tat und Täter zu nennen, fährt das Blatt fort: "Sie haben die Geschichte vielleicht schon online gelesen. Doch wir können sie nicht veröffentlichen." Und dann in ganz großen Lettern: "Es ist die größte Geschichte der Nation."

Das Schwesterblatt Herald Sun aus Melbourne erscheint am gleichen Tag mit schwarzer Titelseite, darauf das Wort: "Zensiert". Und in einem Artikel der Melbourner Tageszeitung The Age heißt es: "Eine sehr profilierte Figur" sei am Dienstag "eines schweren Verbrechens" schuldig gesprochen worden. Bei Google ist das an diesem Tag die meistaufgerufene Webseite Australiens.

Selbst dies geht schon an die Grenze oder gar über die Grenze dessen hinaus, was Medien in Australien eigentlich über diesen Fall schreiben dürfen. Nach dortigem Recht können Gerichte strikte Nachrichtensperren verhängen, wenn sie bei heiklen Verfahren die Unvoreingenommenheit einer Jury in Gefahr sehen.

Natürlich wissen die Zeitungsleser, um wen es geht

Solche Verfügungen sollen nach Logik der Gerichte verhindern, dass Medienberichte Geschworene so weit beeinflussen, dass kein faires Verfahren mehr für den Angeklagten gewährleistet ist. Wer gegen die gerichtliche Anordnung verstößt, kann sich der "Missachtung des Gerichts" schuldig machen - in diesem Fall drohen hohe Geldstrafen und sogar Gefängnis.

Doch so engmaschig wie jetzt empfanden Australiens Medien den ihr durch solche Gerichtsverfügungen umgelegten Maulkorb noch nie. Aber natürlich wissen die Zeitungsleser, um wen es gerade geht. Bei Google stieg am Mittwoch landesweit die Zahl der Sucheingaben nach einem ganz bestimmten Namen dramatisch an. Nur um wen es sich handelt - das darf keine Zeitung, kein Rundfunk, keine Webseite, die in Australien zu lesen ist, verraten.

Die Medien dürfen auch nicht erwähnen, um welche Sachverhalte und Vorwürfe es in dem Verfahren geht. Und vor welchem Gericht der Prozess stattfindet, in welcher Stadt, in welchem Bundesstaat - "sorry, ich fürchte, das kann ich Ihnen nicht sagen", sagte der Journalist Paul Berry den TV-Zuschauern, als er in seinem Programm "Media Watch" im öffentlich-rechtlichen Sender ABC die gerichtlichen Verbotsverfügungen satirisch auseinandernahm. Ganz streng genommen, dürfen sie in Fällen wie diesen nicht einmal darüber berichten, dass es ihnen verboten ist, darüber zu berichten.

Das Verbot gilt auch für die SZ

Das Verbot gilt für alle Veröffentlichungen, die in Australien zugänglich sind - auch die Süddeutsche Zeitung berichtet daher weder online noch digital auf Handy oder Tablet über das Verfahren. Um was es in dem auch über Australien hinaus bedeutsamen Prozess genau geht, können SZ-Leser aus diesen Gründen nur in der gedruckten Ausgabe erfahren, die an diesem Freitag erscheint - und dort ausführlich.

Dabei findet der Prozess in Australien durchaus öffentlich statt. Zuschauer dürfen im Gerichtssaal miterleben, was dort geschieht, auch Journalisten - wenn sie schweigen. International hatte am Dienstag jedoch schon die US-Nachrichtenseite The Daily Beast den Berichtsbann gebrochen, allerdings sperrte sie den Bericht per Geoblocking vor dem Zugriff australischer Surfer. Andere renommierte Zeitungen wie die Washington Post zogen nach.

In Australien wollen jetzt die beiden großen Pressekonzerne - Rupert Murdochs News Corp und Nine/Fairfax - gegen die aktuelle Gerichtsverfügung vorgehen. Der Bundesstaat Victoria hat bereits 2013 sein Strafverfahrensrecht von einem unabhängigen Experten untersuchen lassen. Der befand: Nachrichtensperren repräsentierten im Zeitalter der sozialen Medien ohnehin "eher Wunschdenken als Wirklichkeit".

Anmerkung der Redaktion vom 26.2.2019: Das Urteil gegen den australischen Kardinal George Pell, der wegen Kindesmissbrauchs schuldig gesprochen wurde, erging bereits im Dezember vergangenen Jahres. Die damals verhängte Nachrichtensperre wurde am Dienstag, den 26.2.2019, aufgehoben.

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