Gericht:Polizist schlägt Schülerin auf Demo - Strafbefehl

Anti-Pegida-Demonstration am Odeonsplatz in München, 16.11.2015

Bei Demonstrationen gegen Pegida löst die Polizei immer wieder Sitzblockaden wie hier am Odeonsplatz auf.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Eine 18-Jährige demonstriert im Juli vergangenen Jahres gegen Pegida. Die Polizei löst die Sitzblockade auf - dabei versetzt ein Beamter der Schülerin einen Schlag ins Gesicht.
  • Nun wird klar: Der Polizist hat inzwischen einen Strafbefehl akzeptiert. Er muss eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zahlen.
  • Damit gilt er nicht als vorbestraft.

Von Thomas Schmidt

Es war ein Schlag ins Gesicht, wortwörtlich, der die 18-jährige Schülerin unvermittelt traf. Ausgeholt hatte ein Polizist, ein Mitglied des Unterstützungskommandos USK. Lea Feldmann, so hatte die SZ die junge Frau im Juli 2016 genannt, weil sie ihren wahren Namen lieber nicht in der Zeitung lesen wollte, hatte sich einem Pegida-Marsch durch München in den Weg gesetzt. Auch das wortwörtlich. Polizisten lösten die Sitzblockade der Linken auf, um den Rechten den Weg freizumachen. Die 18-Jährige stand gerade am Gehsteig, als sie plötzlich von einem USK-Beamten in eine Hecke geschubst wurde. Ein Kollege, der daneben stand, versetzte ihr den Hieb ins Gesicht.

Jemand filmte die Szene, der Fall wurde publik, Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft schalteten sich ein. Nun, ein gutes halbes Jahr später, steht fest, welche Konsequenzen der Fall für den USK-Beamten hat.

Auf Nachfrage der Süddeutschen Zeitung teilte die Staatsanwaltschaft München I mit, dass der beschuldigte Polizeibeamte inzwischen einen Strafbefehl akzeptiert habe. Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen wurde verhängt, was bei einem normalen Polizistengehalt eine Gesamtsumme von 3000 bis 4000 Euro bedeuten dürfte. Vorbestraft ist er damit nicht. Dem Polizisten sei zur Last gelegt worden, "eine Zeugin mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen zu haben", so lautet die offizielle Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Die junge Frau blutete anschließend stark aus der Nase, später wurden bei ihr eine Schädel- und Nasenwandprellung sowie eine leichte Gehirnerschütterung diagnostiziert.

Der Paragraf 340 des Strafgesetzbuchs sieht für Körperverletzung im Amt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Bei dem Schlag ins Gesicht der damals 18-jährigen Schülerin spricht die Staatsanwaltschaft jedoch von einem "minder schweren Fall", der zwar auch mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, bei dem aber auch eine Geldstrafe möglich ist.

Die Ermittler sichteten unter anderem Fotos und das Videomaterial und kamen "unter Berücksichtigung aller Umstände" zu dem Schluss, dass das "persönliche Verschulden des Angeklagten noch als wesentlich geringer zu bewerten ist, als der Gesetzgeber dies beim ,normalen' Strafrahmen berücksichtigt hat". Das steht im Juristendeutsch dafür, dass der Fall so schlimm nicht gewesen sei. Weil der Polizist die Geldstrafe akzeptiert hat, ist die Sache aus Sicht der Staatsanwaltschaft damit erledigt.

Der Anwalt sieht ein "krasses Missverhältnis"

Grünen-Stadtrat Dominik Krause war an jenem 18. Juli selbst unter den Demonstranten und meint bis heute, dass das Eingreifen der Polizei "nicht verhältnismäßig" war. "Ich habe das Mädchen schreien gehört", berichtet er, "da war es aber schon geschehen". Zusammen mit dem CSU-Stadtrat Marian Offman sei er zu den Polizisten gelaufen und habe sie aufgefordert, einen Arzt zu holen. Auch Lea Feldmann verlangte einen Sanitäter, doch eine halbe Stunde lang geschah nichts, wie sie berichtete. "Ich würde mich freuen", sagt Offman, "wenn bei der Ausbildung der Polizisten darauf geachtet wird, dass eine solche Eskalation ausgeschlossen ist."

Lea Feldmann und ihr Rechtsanwalt Marco Noli haben am Donnerstag erst von der SZ von dem Strafbefehl erfahren. Seine Mandantin sei froh, berichtet Noli, dass es ein "so eindeutiges Beweisvideo" gibt. Andernfalls "befürchtet sie, dass die Staatsanwaltschaft der Polizei geglaubt und es nicht mal eine Geldstrafe gegeben hätte". Noli sieht ein "krasses Missverhältnis" zwischen Fällen, bei denen Polizisten angegangen wurden, und jenen, bei denen Demonstranten zu Schaden kamen. "Bei einem leichten Schubser gegen den Brustpanzer des Polizisten gibt es härtere Strafen als 60 Tagessätze", so Noli.

Derzeit werde in Berlin darüber diskutiert, den Widerstandsparagrafen weiter zu verschärfen, sodass eine Geldstrafe bei Übergriffen durch Demonstranten nicht mehr ausreicht. "Setzt man das ins Verhältnis", sagt der Rechtsanwalt, "dann ist das doch grotesk." Die Frage, ob der Fall für den USK-Beamten auch dienstrechtliche Konsequenzen hat, konnte die Polizei am Donnerstag zunächst nicht beantworten.

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