Urteil:Abfahrtsverbot am Mühltalberg aufgehoben

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Ende des Radfahrverbots: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Regelung am Mühltalberg aufgehoben. (Foto: Sebastian Gabriel)

Verwaltungsgerichtshof erlaubt Radfahrern nach 31 Jahren, in Straßlach-Dingharting auf dem Weg zum Isarkanal wieder aufzusteigen.

Von Iris Hilberth, Straßlach-Dingharting

Radler dürfen wieder den Mühltalberg in Straßlach hinunterfahren. Am Dienstag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das vor 31 Jahren von der Gemeinde erlassene Radfahrverbot auf der Strecke zum Isarkanal in zweiter Instanz aufgehoben. Geklagt hatte der Münchner Simon Lutz, der sich daran störte, dass Radfahrer zwischen Wanderparkplatz und Einmündung des Isarradwegs bergab schieben sollen, während Autos auf dieser Straße fahren dürfen.

Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, die Gemeinde hat die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung Beschwerde einzulegen. Im Rathaus will man erst noch die Urteilsbegründung abwarten, die in den kommenden Wochen abgefasst wird. Der Bürgermeister von Straßlach-Dingharting, Hans Sienerth, der das Verbot stets mit dem Hinweis auf die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern verteidigt hat, sprach nach dem Urteil von einem "Pyrrhussieg" für die Lobby der Rennradfahrer. Der große Verlierer sei die Allgemeinheit. Dem Rowdytum sei jetzt Tür und Tor geöffnet.

Sienerth hatte bereits in der Verhandlung am Montag den Eindruck gewonnen, dass der Verwaltungsgerichtshof das lange bestehende Verbot kippen wird. Vor allem die Tipps des Vorsitzenden Richters, wie die Gemeinde die steile, schmale und stark frequentierte Abfahrt sicherer gestalten könnte, hätten ihn in dieser Vorahnung bestärkt. Richter Klaus Borgmann hatte empfohlen in der ersten Links-Kurve, in der das Gefälle mit 14,7 Prozent am stärksten und die Sicht schlecht ist, einen Verkehrsspiegel anzubringen. Auch Bodenschwellen, Rüttelstreifen oder Kopfsteinpflaster zur Temporeduzierung brachte er ins Spiel. "Vor der Verhandlung hatte er uns noch die Polsterung der Leitplanken und eine Ampelschaltung vorgeschlagen", sagte der Bürgermeister. Die Gemeinde werde dies nun prüfen.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) München, bei dem der Kläger Mitglied ist, teilte nach dem Urteil mit: "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Das Radfahrverbot war nicht verhältnismäßig, dessen Aufhebung ist aus unserer Sicht sinnvoll und dringend notwendig." Martin Glas, der Leiter der Arbeitsgruppe Verkehrsrecht im ADFC München, ergänzt: "Bei langsamer und vorsichtiger Bergabfahrt besteht aus unserer Sicht keine Gefahr für Radfahrende."

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