Urteil in München:Hohe Haftstrafen für Angeklagte im Brunner-Prozess

Es war Mord - zumindest beim Hauptangeklagten Markus Sch.: Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Dominik Brunner hat das Münchner Landgericht das Urteil gesprochen. Beide Angeklagte müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt das Strafmaß als "schuldangemessen".

Im Prozess um die tödliche Prügelattacke auf den Manager Dominik Brunner hat das Landgericht München I langjährige Haftstrafen verhängt: Der als Haupttäter geltende 19-jährige Markus Sch. wurde wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt. Der 18-jährige Sebastian L. erhielt wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung sieben Jahre Jugendhaft. Brunner war zum Symbol für Zivilcourage geworden, weil er sich schützend vor vier Teenager gestellt hatte.

Urteilsverkündung im Brunner-Prozess

Urteilsverkündung im Brunner-Prozess: Der Angeklagte Sebastian L. sitzt mit gefalteten Händen im Gerichtssaal.

(Foto: dpa)

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das "klare und konsequente" Urteil: Es sei "ein klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden", betonte der CSU-Politiker. Das Strafmaß sei schuldangemessen: "Für mich ist ganz klar, dass auf brutale Gewaltattacken gegenüber Unschuldigen, wie wir sie vor einem Jahr in Solln erleben mussten, mit harten Strafen reagiert werden muss."

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Sch. die für Heranwachsende höchstmögliche Strafe von zehn Jahren Jugendhaft gefordert hatte. Der 18-jährige Sebastian L., dem in dem Prozess keine Fußtritte gegen den Kopf des Opfers nachgewiesen werden konnten, sollte nach dem Willen der Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge acht Jahre ins Gefängnis.

Die Verteidigung hingegen hatte für Sch. "unter sieben Jahre" und für L. dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Als zwingend strafmildernd sahen die Anwälte die hohe Alkoholisierung des 19-Jährigen an, der zur Tatzeit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Auch habe Sch. Reue gezeigt und sich in dem Maße entschuldigt, wie es "seinen Fähigkeiten" entspricht.

Zum Tatzeitpunkt war Markus Sch. 18 und Sebastian L. 17 Jahre alt. Bei Sebastian L. war die Rechtslage damit klar: Für ihn gilt das Jugendstrafrecht, er war noch nicht volljährig. Bei Markus Sch. war die Sache komplizierter. Ob bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, hängt von ihrem Reifegrad ab.

Der Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder hatte in seinem Gutachten den Tätern volle Schuldfähigkeit attestiert. Allerdings stellte er bei beiden Angeklagten eine "lange, chronifizierte Störung des Sozialverhaltens" fest, die schwierigen familiären Verhältnisse hätten eine Rolle bei der Entwicklung gespielt. Auch der Psychologe Günther Lauber erkannte Anhaltspunkte für eine Reifeverzögerung bei Markus Sch. Lauber und Freisleder sprachen sich deswegen für die Anwendung des Jugendstrafrechtes aus.

Im Prozess wurden 53 Zeugen gehört. Der Prozess hatte Mitte Juli begonnen und erstreckte sich bisher über zwölf Verhandlungstage.

Die beiden Angeklagten hatten den Manager Dominik Brunner im September vergangenen Jahres am S-Bahnhof Solln brutal zusammengeschlagen, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der 50-Jährige starb infolge der Schläge und Tritte an einem Herzversagen. Brunner erhielt wegen seines Einsatzes posthum vom damaligen Bundespräsidenten Horst Köhler das Bundesverdienstkreuz.

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