Bremen:Kevin-Prozess soll eingestellt werden

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Im Verfahren um den tragischen Tod des kleinen Kevin haben sich Anklage und Verteidigung auf ein Ende geeinigt. Die Deutsche Kinderhilfe spricht von einem "beschämenden Kuhhandel".

Anklage und Verteidigung sind sich einig: Im Prozess um den Tod des kleinen Kevin aus Bremen haben sich beide Parteien grundsätzlich für die Einstellung des Verfahrens gegen den Amtsvormund des getöteten Zweijährigen ausgesprochen.

Zu Prozessbeginn hatte Amtsvormund Bert K. den Tod des kleinen Kevin bedauert. "Seither ist kein Tag vergangen, an dem ich nicht an den Jungen gedacht habe", sagte der 67-Jährige. Nun wird das Verfahren gegen ihn möglicherweise eingestellt. (Foto: dpa)

Das Bremer Landgericht schlug am Mittwoch ein Ende des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 5000 Euro vor. Die Prozessbeteiligten müssen nun entscheiden, ob sie diesen Vorschlag akzeptieren. Einen Beschluss will das Gericht am 25. August verkünden.

Der Amtsvormund muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Am Mittwoch wurde der Prozess gegen ihn mit der Vernehmung eines Gutachters fortgesetzt. Wenn man jede Woche nur zwei Minuten Zeit pro Mündel habe, könne man sich kein eigenes Bild von dem Kind machen, sagte der Zeuge vor dem Landgericht zu der hohen Arbeitsbelastung der Amtsvormunde. Da sei man auf die Informationen Dritter angewiesen.

So hatte auch schon der angeklagte, pensionierte Sozialarbeiter zum Auftakt des Verfahrens klargestellt: "Die Anklage kann ich nicht akzeptieren. Sie beurteilt nur rückwirkend und ist nicht fair." Es sei seit dem Tod Kevins kein Tag vergangenen, an dem er nicht an den Jungen gedacht habe. Er trauere um Kevin heute noch genauso wie damals.

Die Informationen Dritter, dazu gehörte bei den schicksalhaften Fehlentscheidungen im Fall des kleinen Kevin nach Auffassung der Anklage auch der direkt für den Jungen zuständige Sozialarbeiter. Eigentlich sollte er mit dem Amtsvormund gemeinsam auf der Anklagebank sitzen, doch das Verfahren wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.

Mit einem Ende des jetzt laufenden Prozesses wäre die juristische Aufarbeitung von Kevins Tod nicht zwingend abgeschlossen. Theoretisch könnte erneut ein Verfahren gegen den Sozialarbeiter eingeleitet werden, auf den sich der größte Teil der Anklage bezieht.

Polizisten hatten Kevins Leiche am 10. Oktober 2006 im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters entdeckt. Das Landgericht verurteilte ihn im Juni 2008 zu zehn Jahren Haft und verfügte die Einweisung in eine Entziehungsanstalt.

"Das Jugendamt trifft keine Schuld, ich bin das Schwein"

Nun brachte die Staatsanwaltschaft erneut alle schockierenden Details auf den Tisch, die nach ihrer Auffassung die Fehler des zuständigen Amtsvormundes und des Sachbearbeiters zeigen. Dem Kleinkind waren fast alle Knochen im Leib gebrochen worden, manche dreimal an derselben Stelle. Obwohl es Hinweise gab, dass Kevins Ziehvater den Jungen misshandelte, waren die Behörden nicht eingeschritten.

Bis heute steht der Name des misshandelten kleinen Kevin für tödliches Versagen der Bremer Behörden. Als Konsequenz plant das Land eine Gesetzesänderung, nach der künftig alle toten Kleinkinder obduziert werden sollen.

Heftige Kritik an dem möglichen Ende des Verfahrens übte die Deutsche Kinderhilfe und sprach von einem "beschämenden Kuhhandel". "Verzögerung, Verschleppung und Vertuschung" zögen sich wie ein roter Faden durch den Fall Kevin. Die Ermittlungen gegen den Amtsvormund und den zuständigen Fallarbeiter seien hinausgezögert worden. Die Kritik hatte die Bremer Justiz wegen der immensen Aktenlage bereits mehrfach vehement zurückgewiesen.

Sollte der Prozess am 25. August nicht enden, könnte sich das Verfahren voraussichtlich noch Wochen hinziehen. Dann könnte auch der Ziehvater Kevins in den Zeugenstand gerufen werden. Er soll nach Angaben einer Polizistin nach dem Leichenfund gesagt haben: "Das Jugendamt trifft keine Schuld, ich bin das Schwein."

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