Kachelmann-Prozess:Befragung mit neun Beobachtern

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Im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sagt das mutmaßliche Opfer aus: Neun Gutachter prüfen per Videobild, ob die Aussage der 37-Jährigen stimmig ist.

Der Prozess gegen Jörg Kachelmann tritt in seine entscheidende Phase: Am Montag hat das Landgericht Mannheim mit der Vernehmung des mutmaßlichen Opfers begonnen.Die 37-Jährige beschuldigt den Fernsehmoderator, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Er bestreitet das. Für den Ausgang des Prozesses wird es darauf ankommen, wem das Gericht glaubt.

Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit: Sabine W. vor dem Landgericht Mannheim. Rechts im Bild: Der Angeklagte Jörg Kachelmann. (Foto: REUTERS)

Der zehnte Tag im Prozess gegen den ARD-Wettermoderator Jörg Kachelmann begann wie etliche zuvor - mit viel Verspätung. Und wie auch vorher schon häufig wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Diesmal, um die 37-jährige Radiomoderatorin während ihrer Aussagen zu schützen.

Mit forschem Schritt hatte die Frau am Vormittag den Gerichtssaal betreten. Kachelmann, der nach eigener Aussage etwa zwölf Jahren mit der Moderatorin liiert war, blickte zweimal kurz zu ihr hinüber. Sie konzentrierte sich derweil auf die Richter. Neun Sachverständige, von denen allein fünf von Kachelmanns Verteidigern beauftragt wurden, beobachten das Aussageverhalten der Frau. Da die Gutachter hinter der Zeugin sitzen, wird ihr Gesicht in Großaufnahme auf eine etwa vier Quadratmeter große Leinwand übertragen. "Sie hätten sie sonst nicht sehen können", sagte Staatsanwalt Andreas Grossmann. Der Nebenklägerin mache das sicherlich nichts aus, denn sie sei ja medienerfahren, sagte er.

Einlenken des Gerichts

Zum Verlauf der Befragung wurde wenig bekannt. "Sie wird im Moment zur Person vernommen und schildert ihren Werdegang bis zur beruflichen Tätigkeit, die sie jetzt ausübt", sagte Kachelmanns Verteidiger Klaus Schroth in einer Sitzungspause. Die Vernehmung sei "sehr ausführlich". Nach Planung des Gerichts könnte die Vernehmung bis zu drei Prozesstagen dauern.

Eine Überraschung lieferte der Tagin einem anderen Punkt des Verfahrens. Das Gericht gab in einem prozessrechtlichen Streit mit der Verteidigung nach. Der Vorsitzende Richter belehrte die ehemalige Geliebte nun doch über ihr Aussageverweigerungsrecht nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung. Demnach müssen Zeugen keine Angaben machen, wenn sie ansonsten Gefahr liefen, sich selbst zu belasten. Die Verteidigung hält es für möglich, dass die Frau sich wegen falscher Verdächtigung Kachelmanns strafbar gemacht hat.

Vergangene Woche noch hatte die Strafkammer eine Belehrung der Zeugin abgelehnt. Daraufhin hatte Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock einen Befangenheitsantrag gegen die drei Richter gestellt. An diesem Antrag hält die Verteidigung jedoch fest: "Der Umstand, dass das Gericht unter dem Druck des Befangenheitsverfahrens das jetzt tut, was es schon am vergangenen Mittwoch hätte tun müssen, gibt keinen Grund, die Einschätzung zu ändern", sagte Birkenstock. Über den Antrag muss spätestens bis zum nächsten Verhandlungstag am Mittwoch entschieden werden.

Sollte er Erfolg haben, müsste unter Umständen der Prozess mit neuer Besetzung von vorne beginnen.

Die Verteidigung beantragte überdies, vier weitere Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten zu beauftragen. Unter anderem soll ein weiterer Gerichtsmediziner darlegen, dass die Spuren in der Wohnung der Ex-Geliebten Indizien für "einvernehmlichen variantenreichen Geschlechtskontakt" seien, sagte Birkenstock zur Begründung des Antrags.

© dpa/Reuters/grc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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