AfD-Chefin unter Meineidverdacht:Staatsanwaltschaft will Frauke Petrys Immunität aufheben lassen

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  • Wegen Meineidverdachts will die Staatsanwaltschaft Dresden die Immunität von AfD-Chefin Petry aufheben lassen.
  • Es geht um widersprüchliche Aussagen, die Petry im Zusammenhang mit der Finanzierung des Landtagswahlkampfs ihrer Partei gemacht haben soll.
  • Mit einer schnellen Entscheidung ist jedoch nicht zu rechnen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Sächsischen Landtag die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry beantragt. Hintergrund seien Anschuldigungen wegen Meineides, sagte Landtagssprecher Ivo Klatte in Dresden. Der Mitteldeutsche Rundfunk hatte zuerst darüber berichtet. Sollte der Landtag dem Antrag folgen, wäre der Weg für eine Anklage frei.

Petry ist Abgeordnete im Landtag in Dresden sowie auch AfD-Bundes- und Landesvorsitzende. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides gegen sie.

Dem Sprecher des Landtages zufolge wurde bereits Ende vergangener Woche die Aufhebung ihrer Immunität beantragt. Der zuständige Ausschuss des Parlaments werde noch in dieser Woche über das weitere Vorgehen beraten. Mit einer Entscheidung sei aber frühestens Ende August zu rechnen, sagte Klatte.

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Widersprüchliche Aussagen um Darlehen von Parteimitgliedern

Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von Petry und dem damaligen stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages. Dabei ging es unter anderem um Darlehen zur Finanzierung des Landtagswahlkampfs 2014, die die AfD von denjenigen Mitgliedern eingefordert haben soll, die dann auf die Kandidatenlisten zur Landtagswahl gesetzt wurden. 3000 Euro pro Kandidat.

Ein ehemaliger Parteivorstand behauptete später, wohl auch wegen seiner Weigerung, dieses Darlehen zu geben, von der Kandidatenliste gestrichen worden zu sein - und forderte deswegen die Wiederholung der Landtagswahl. Im Zuge der Prüfung dieses Vorwurfs wurden Petry und Hütter vor den Ausschuss geladen.

In der Anhörung ging es um die Frage, wann genau in welchem Umfang Petry von den Darlehen gewusst habe, genauer: wann genau sie wusste, wer der Partei bereits Geld zugewiesen habe und wie viele der Darlehensverträge Petry persönlich abgezeichnet habe. Vor dem Ausschuss sagte der damalige Vize Hütter, Petry habe alle Verträge gezeichnet und sei gleich nach dem Parteitag in Weinböhla über deren Umsetzungsstand informiert worden. Petry machte davon abweichende Angaben.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Mai vergangenen Jahres zunächst gegen ein Ermittlungsverfahren entschieden. Sie vertrat die Auffassung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei. Diese Einschätzung war jedoch kurz darauf von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

Reaktionen aus der AfD

Petry habe sich bereits umfassend bei der Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen geäußert, sagte der Generalsekretär der sächsischen AfD, Uwe Wurlitzer. Ihr sei jedoch bisher nicht mitgeteilt worden, "was nun den Gegenstand der Untersuchung bilden soll". Sie sehe dem weiteren Verfahren mit Gelassenheit entgegen, "da sie sich sicher ist, keine Straftat begangen zu haben".

Auch die Spitze der Bundespartei stellte sich hinter Petry. "Die Beantragung der Aufhebung der Immunität von Frauke Petry spielt bei unserer Beurteilung der Lage keine Rolle", sagte AfD-Vize Alexander Gauland. "Wir stehen zu ihr, es gilt die Unschuldsvermutung", fügte Gauland hinzu, der die Partei gemeinsam mit Alice Weidel in den Bundestagswahlkampf führen soll.

Petry ist zur Zeit noch im Mutterschutz. Sie hatte vor einem Monat ihr fünftes Kind zur Welt gebracht.

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