Agenda 2010:Schulz will Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I verlängern

Nord-SPD  Parteikonferenz zur Wahlkampfplanung

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz.

(Foto: dpa)
  • Martin Schulz will einem Bericht zufolge für eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I eintreten.
  • Mit seiner Forderung rückt der designierte SPD-Spitzenkandidat in Teilen von der SPD-Reform Agenda 2010 ab.
  • Schulz will außerdem strengere Regeln für die Befristung von Arbeitsverträgen.

Der designierte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will mit einer Korrektur der Agenda-2010-Reformen in den Wahlkampf ziehen. Wie die Bild berichtet, will Schulz die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld I (ALG I) verlängern: Es gehe "an die Existenz", wenn jemand mit 50 Jahren nach 15-monatiger Arbeitslosigkeit Hartz IV beziehe, sagte er.

Derzeit erhalten Arbeitslose unter 50 Jahren maximal zwölf Monate lang Arbeitslosengeld I, wer über 50 ist, kann es 15 Monate lang beziehen, für Menschen ab 55 gilt eine Bezugsdauer bis zu 18 Monaten. Die Verkürzung dieser Zeiträume war einer der zentralen Punkte des SPD-Reformpakets Agenda 2010 gewesen. Die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe mit weiten Teilen der Sozialhilfe sollte den Staat entlasten und die Konjunktur stärken. Die Arbeitslosigkeit hat sich durch die Reformen deutlich verringert. Sie brachten aber auch empfindliche finanzielle Einschnitte mit sich. Viele Wähler haben das der SPD bis heute nicht verziehen.

Schulz hatte sich in der Vergangenheit zu den Agenda-Reformen bekannt und sie als "die richtige Antwort auf eine Phase der Stagnation" bezeichnet, jedoch auch "Fehler" eingeräumt. Nun wird er in seiner Haltung deutlicher, er sagte dem Bericht zufolge: "Feh­ler zu ma­chen ist nicht eh­ren­rüh­rig. Wich­tig ist: Wenn Feh­ler er­kannt wer­den, müs­sen sie korrigiert wer­den." Wie lange Arbeitssuchende künftig Anspruch auf ALG I haben sollen, führte Schulz nicht aus. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) soll in den nächsten Wochen ein Programm dazu vorlegen.

Gegensteuern will der SPD-Kanzlerkandidat auch bei befristeten Arbeitsverträgen. Befristungen sollen demnach nur noch bei sachlichen Gründen möglich sein. Schulz will außerdem die betriebliche Mitbestimmung auf Firmen mit ausländischer Rechtsform ausweiten. Er plane darüber hinaus, den Kündigungsschutz für Beschäftigte, die Betriebsratswahlen organisieren, auszubauen.

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