Asylrecht:Terroristen darf das Asylrecht verweigert werden

Asylrecht: Der Eingang zum Europäischen Gerichtshof in Luxembourg.

Der Eingang zum Europäischen Gerichtshof in Luxembourg.

(Foto: AP)
  • Ein verurteilter Terrorist hatte in Belgien Asyl beantragt, um seine Abschiebung nach Marokko zu verhindern.
  • Die belgische Ausländerbehörde hatte dem Mann zunächst recht gegeben.
  • Der EuGH stellte nun klar: Wer einer Terrorgruppe angehört, dem darf das Asylrecht verweigert werden.

Von Wolfgang Janisch

Darf ein verurteilter Terrorist von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden? Der Europäische Gerichtshof hat sich ausführlich mit dieser Frage auseinandergesetzt - und nun entschieden: Terroristen darf das Asylrecht verweigert werden.

Geklagt hatte ein Marokkaner, der seit 1997 in Belgien lebt und sich dort der Terrorzelle "Islamische Gruppe marokkanischer Kämpfer" angeschlossen hat. Das steht rechtskräftig fest, ein belgisches Gericht hatte ihn 2006 als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Auch als Passfälscher und Schleuser von Kämpfern in den Irak hatte er sich betätigt. Vier Jahre später beantragte der Mann seine Anerkennung als Flüchtling - weil er fürchtete, bei einer Abschiebung nach Marokko als radikaler Islamist und Dschihadist eingestuft zu werden.

Der belgische Rat für Ausländerstreitsachen gab ihm zunächst recht. Und zwar deshalb, weil dem Mann keine konkreten Terrorakte vorzuwerfen seien. Er sei allein wegen seiner Mitgliedschaft in der Terrorzelle verurteilt worden. Diese habe aber nicht im Geringsten auch nur dazu angesetzt, Anschläge oder sonstige Verbrechen zu begehen. Der belgische Staatsrat indes hatte Zweifel an der Entscheidung der Ausländerbehörde und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Gericht verweist auf EU-Richtlinie zur Anerkennung von Flüchtlingen

Das oberste EU-Gericht stellte nun klar: Wer als führendes Mitglied einer Terrorgruppe mit internationaler Dimension agiert, dem kann die Anerkennung als Flüchtling verweigert werden. Zwar liege die letzte Entscheidung bei den nationalen Gerichten. Allerdings ließ das Gericht durchblicken, dass im Fall des Marokkaners wohl keine Aussicht auf Asyl bestehe.

In seiner Begründung verwies das Gericht auf die entsprechende EU-Richtlinie zur Anerkennung von Flüchtlingen. Danach ist eine Verweigerung des Flüchtlingsstatus dann möglich, wenn Handlungen des Asylbewerbers "den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen". Der UN-Sicherheitsrat, so das Gericht, habe mehrfach auf die Gefahren des Terrors hingewiesen. In einer Resolution von 2014 spreche er von "seiner ernsten Besorgnis über die akute und zunehmende Bedrohung, die von ausländischen terroristischen Kämpfern ausgeht". Daraus folgt aus Sicht des EU-Gerichts: Sobald Terrorismus im Spiel ist, haben Asylbewerber ihren Schutz rasch verwirkt, nicht nur, wenn sie an konkreten Anschlägen beteiligt sind. Auch die Anwerbung von Mitgliedern, die Beschaffung von Ausrüstung oder auch die Reise in ein sogenanntes Terrorcamp - um sich auf den Dschihad vorzubereiten - können dafür ausreichen.

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