AfD-Politiker:Gericht stellt Höcke maximal Geldstrafe in Aussicht

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"Ich bin völlig unschuldig, habe mir nichts vorzuwerfen", sagt Höcke vor Gericht. (Foto: Jens Schlueter/dpa)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem AfD-Politiker vor, wissentlich eine SA-Parole verwendet zu haben. Dieser weist jegliche Schuld von sich.

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen eines verbotenen Nazi-Spruchs erwartet den Angeklagten im Fall einer Verurteilung voraussichtlich maximal eine Geldstrafe. Das Gericht habe am Dienstag eine Erklärung abgegeben, dass nach derzeitigem Stand nicht mit einer Freiheitsstrafe und damit auch nicht mit einer Aberkennung der Amtsfähigkeit Höckes zu rechnen sei, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nach Ende des zweiten Verhandlungstages.

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Der Strafrahmen für den angeklagten Fall sehe eine Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Falls der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt werden würde, könnte das Gericht als Nebenfolge aussprechen, dass dem Angeklagten die aktive und passive Wählbarkeit abgesprochen wird und auch die Amtsfähigkeit. Höcke will bei der Landtagswahl in Thüringen im September als Spitzenkandidat der AfD antreten.

Höcke äußerte sich am Dienstag erstmals persönlich zu den Vorwürfen: "Ich bin völlig unschuldig, habe mir nichts vorzuwerfen", sagte er. Er habe die Worte benutzt, aber nicht um den geschichtlichen Zusammenhang und das Verbot der Parole gewusst, erklärte er in seiner Einlassung. Der Prozess gegen den 52-Jährigen wurde am vergangenen Donnerstag eröffnet. Derzeit sind zwei weitere Prozesstermine bis Mitte Mai geplant. Bis zu einer mutmaßlichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

In einer Rede im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt soll er gesagt haben: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Der Anklagevorwurf lautet: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Bei dem Ausspruch "alles für Deutschland" handelt es sich um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP, die Höcke als solche gekannt haben soll. Das Vergehen ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bewehrt.

Dass der ehemalige Geschichtslehrer wusste, was er tat - davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Eine Verurteilung Höckes hängt aber davon ab, ob es der Staatsanwaltschaft auch gelingen wird, dem Politiker nachzuweisen, dass er die Aussage wissentlich und willentlich - also mit Vorsatz - geäußert hatte.

"Dieser Ausspruch ist mir nie als SA-Ausspruch untergekommen"

Im Gerichtssaal bestritt Höcke, die Parole bewusst genutzt zu haben. Er habe sich mit seinen Worten besonders auf den Titel "Alles für unsere Heimat" des damaligen Wahlprogramms der AfD Sachsen-Anhalt zur Landtagswahl 2021 bezogen, sagte er. Der AfD-Politiker beende seine Reden meistens mit einem Dreiklang, der eine Steigerung beinhalte. Daher habe er die Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" verwendet.

Auch als Historiker und früherer Geschichtslehrer sei ihm die SA-Parole nicht bekannt gewesen. Er stellte drei Schulbücher für den Geschichtsunterricht vor, in denen kein Hinweis darauf zu finden sei. "Dieser Ausspruch ist mir nie als SA-Ausspruch untergekommen", betonte Höcke mehrfach. Im Geschichtsstudium habe er sich nicht mit dem Nationalsozialismus befasst.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen will Höcke am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen. Die AfD wird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

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