Flüchtling aus Afghanistan:Abschiebung: Ja, nein, vielleicht

Abschiebung von Fl¸chtlingen in M¸nchen

Die Demonstration im Flughafen konnte die Abschiebung der circa fünfzig afgahanischen Flüchtlingen in München nicht verhindern.

(Foto: dpa)
  • Die Bundesländer versuchen derzeit, vermehrt abgelehnte Asylbewerber nach Afghanistan rückzuführen.
  • Am Mittwoch ist die Landesregierung von Baden-Württemberg zum zweiten Mal an der Abschiebung desselben Mannes nach Afghanistan gescheitert.
  • Jetzt löst der blamable Vorgang politischen Ärger zwischen den Koalitionspartnern aus.

Von Bernd Kastner und Josef Kelnberger, Stuttgart

Es waren nur noch wenige Stunden bis zum Start des Flugzeugs in Richtung Kabul, da rief Karlsruhe Stopp. Das Bundesverfassungsgericht verhinderte am Mittwoch die Abschiebung von Ahmad Hassani (Name geändert). Der Umgang mit dem Mann, der in Baden-Württemberg lebt, legt offen, mit welch fragwürdiger Vehemenz dieser Tage Behörden und Gerichte mitunter versuchen, Afghanen abzuschieben. Und er führt zu Verwerfungen innerhalb der grün-schwarzen Koalition in Stuttgart. Der Fall wächst sich zur Blamage aus.

Es war nicht der erste Versuch, Hassani loszuwerden, schon am 23. Januar saß er im Abschiebeflieger. Doch als er afghanischen Boden betrat, sei er zusammengebrochen, berichtet Jürgen Blechinger, Jurist bei der Diakonie in Karlsruhe. Hassani war den afghanischen Behörden zu krank, sie ließen ihn nicht ins Land. Er flog mit derselben Maschine zurück, wurde wieder ins Abschiebegefängnis Pforzheim gebracht. Hassanis Unterstützern war klar, dass man bei der nächsten Gelegenheit erneut versuchen würde, ihn abzuschieben - in das Land, in dem 2015 sein ältester Sohn von den Taliban erschossen worden sei.

Hassani, 56 Jahre alt, kam bereits 2003 nach Deutschland. Er beantragte Asyl, weil er in der Heimat zu Unrecht zu einer Haftstrafe verurteilt worden sei. Sein Antrag wurde abgelehnt, auch vor Gericht scheiterte er. Um trotzdem bleiben zu können, beschaffte er sich einen gefälschten französischen Pass. Das flog auf, er wurde 2007 zu sechs Monaten Haft verurteilt. Hassani stellte weitere Asyl-Folgeanträge, scheiterte wieder, durfte aber mit einer Duldung bleiben, da nicht nach Afghanistan abgeschoben wurde. Er habe über Jahre ständig gearbeitet und sei gut integriert gewesen, berichtet Blechinger. Was seit Januar 2017 geschieht, nennt der Diakonie-Mann "ein Trauerspiel für den Rechtsstaat". Es ist im Beschluss des Verfassungsgerichts von Mittwochnachmittag skizziert.

Der Grüne Uli Sckerl nennt die Entscheidung des CDU-Ministers ethisch unvertretbar

Hassanis Anwältin, Anne Feßenbecker, wendet sich Anfang Februar ans Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und kündigt einen Folgeantrag an; zuvor müsse sie die Akten studieren und mit ihrem Mandanten sprechen. Das Bamf aber wertet bereits eine Vollmacht des Afghanen für seine Anwältin vom 31. Januar als Asylantrag und terminiert die Anhörung auf den 6. Februar. Da sie an diesem Tag keine Zeit hatte, beantragt die Anwältin eine Verschiebung. Dennoch hört das Bamf den Afghanen wie geplant an. Mitte Februar schickt Anwältin Feßenbecker einen laut Verfassungsgericht "umfassend begründeten Folgeantrag" ans Bamf: Die Zustände in Afghanistan hätten sich so verschlechtert, dass der Mann in seiner Heimatprovinz als ehemaliger Mudschahedin nicht überleben könne. Zudem legt die Anwältin ärztliche Dokumente vor, wonach Hassani physisch und psychisch schwer krank ist, allein das verbiete eine Abschiebung. Wieder lehnt das Bamf den Asylantrag ab, bezieht sich aber nicht auf die ausführliche Begründung, sondern auf den vermeintlichen Antrag vom 31. Januar und die Anhörung. Nun klagt Feßenbecker vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart und fügt ein ärztliches Gutachten an: Suizidgefahr. Das Gericht lehnt den Antrag ab - ohne Begründung.

Das alles missfällt den Karlsruher Richtern. So nicht!, könnte man den Tenor ihrer Entscheidung zusammenfassen, in dem sie die Abschiebung vorläufig stoppen. Es ist eine Klatsche für die Behörden und die Koalition in Stuttgart. Dort löst dies Ärger aus. Der zuständige baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) verfolgt einen harten Kurs bei den Abschiebungen. Bislang stärkte ihm der grüne Regierungschef Winfried Kretschmann den Rücken. Nun aber meldet dieser öffentlich "Gesprächsbedarf" an und pocht auf die Koalitionsvereinbarungen: Es sollen vorrangig Straftäter und allein reisende Männer abgeschoben werden.

Neben Hassani war am Mittwoch auch ein Vater von zwei minderjährigen Kindern von Gerichten aus dem Abschiebeflieger geholt worden. Jeder Einzelfall müsse mit größter Sorgfalt geprüft werden, forderte der Sprecher Kretschmanns. Uli Sckerl, der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, kritisierte, die Abschiebung der beiden Männer sei "ethisch und rechtlich" nicht vertretbar gewesen. "Auf Innenminister Thomas Strobl kommt eine Menge Arbeit zu, um solche katastrophalen Pannen abzustellen." Er dankte den Gerichten dafür, dass sie "Leitplanken der Humanität" aufgezeigt hätten.

Hassani ist bereits im Polizeiwagen auf dem Weg zum Münchner Flughafen, als ihn die Nachricht erreicht, dass er bleiben darf. Er wird zurückgebracht ins Pforzheimer Gefängnis. Noch am selben Abend darf er es verlassen.

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