Bundestag:CDU-Abgeordneter will Klimaschutzgesetz stoppen

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Den Zeitdruck, den die Ampelkoalition jetzt aufbaue, gebe es gar nicht, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. (Foto: Christoph Hardt/Panama Pictures/IMAGO)

Heizungsgesetz 2.0? Der Christdemokrat Thomas Heilmann hat beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung beantragt - gegen die Verabschiedung des Ampel-Klimagesetzes in dieser Woche.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Es war ein Paukenschlag, als der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann im Juli vergangenen Jahres vor dem Bundesverfassungsgericht einen Sieg errang - und die Richter verfügten, dass die Ampel das sogenannte Heizungsgesetz nicht im Hopplahopp-Tempo durch den Bundestag peitschen dürfe. Jetzt versucht Heilmann den gleichen Stunt noch einmal: mit dem Klimaschutzgesetz der Koalition. Am Mittwochnachmittag reichte er in Karlsruhe einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Verabschiedung des Gesetzes in dieser Woche ein.

Die Ampel hatte monatelang über das Klimaschutzgesetz gestritten. Bisherige Pflichten für einzelne Ministerien sollen künftig wegfallen, stattdessen soll die Bundesregierung künftig gemeinsam versuchen, die deutschen Klimaziele zu erreichen. Dies soll vor allem das FDP-geführte Verkehrsministerium entlasten. Vergangene Woche löste sich dann der koalitionäre Knoten: Die Grünen gaben ihre Blockade des Gesetzes auf, die FDP dafür ihr Nein zum ebenfalls geplanten Solarpaket der Regierung. Und weil man sich so schön einig war und im Fall des Solarpakets auch Fristen drohten, sollte beides schnell durch den Bundestag, sprich: diese Woche.

Der Unionsfraktion geht die Gesetzgebung wieder zu schnell

Der Unionsfraktion aber geht es erkennbar gegen den Strich, dass die Ampel von ihrer Eile bei Gesetzgebungsprozessen nicht lassen will. Ihr Erster Parlamentarischer Geschäftsführer, Thorsten Frei (CDU), machte seinen Unmut gegenüber Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) deutlich, die daraufhin zumindest eine von der Ampel für Dienstagabend angesetzte, eilige Sondersitzung des zuständigen Ausschusses untersagte. An der Verabschiedung der beiden Gesetze an diesem Freitag wollten SPD, Grüne und FDP dennoch festhalten.

Thomas Heilmann begründet seinen Schritt damit, dass die Ampel am Freitag überraschend einen Änderungsantrag "mit bisher unbehandelten neuen Aspekten" eingebracht habe. Der Unionsantrag, deshalb eine neue Anhörung anzusetzen, sei aber abgelehnt worden. "Wohlwollend" könne man deshalb von sieben Beratungstagen sprechen, so Heilmann, und das bei "massiven Grundrechtsfragen", die er durch das Klimaschutzgesetz mit Blick auf die Generationengerechtigkeit berührt sieht. Dabei gibt es den von der Ampel aufgebauten Zeitdruck laut Heilmann gar nicht. "Die wollen den Bundesrat an diesem Freitag ja gar nicht erreichen", sagte er am Mittwoch. Würde das Gesetz an diesem Freitag verabschiedet, würde es danach "drei Wochen rumliegen". Insgesamt sei die "Menge an Verfahrensfragen" gravierend.

Die Ampel wehrt sich gegen die Vorwüfe. Man habe sich an die üblichen parlamentarischen Abläufe gehalten, sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr, "ohne Sondersitzungen oder Fristverzichte". Das Gesetz sei im September in erster Lesung beraten worden; im November habe es eine Anhörung gegeben und in der Summe seien nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden. "Wenn dieses Gesetz nicht kommt, dann drohen Fahrverbote", wiederholte Dürr die jüngste Drohung von FDP-Verkehrsminister Volker Wissing. "Offensichtlich ist die Union bereit, den deutschen Autofahrern genau das zuzumuten." Auch die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, betonte am Mittwoch, dass alle üblichen Fristen eingehalten worden seien. Die Abgeordneten hätten Gelegenheit, den Entwurf und den Änderungsantrag "eingehend zu lesen".

Heilmanns Erfolgsaussichten sind schwer abzuschätzen. Er hat eine Entscheidung des Gerichts bis Freitagmorgen, neun Uhr, beantragt.

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