Kalifornien: Homo-Ehe:Gleichheit für alle

Rechtsprechung kann simpel und wirkungsvoll zugleich sein: Ein Bundesrichter kippt das Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien und schreibt damit Rechtsgeschichte.

Stefan Kornelius

Gleichgeschlechtliche Ehen sind rechtens, selbst wenn die Mehrheit der Wähler damit ein Problem hat. Denn wer Schwulen oder Lesben die Ehe verweigert, der verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Ehepartner müssen gleich behandelt werden, ungeachtet jeder moralischen Wertung. So simpel kann Rechtsprechung sein - und so wirkungsvoll.

Richter: Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien verfassungswidrig

Bundesrichter Vaughn Walker hat das Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien gekippt. 

(Foto: dpa)

Bundesrichter Vaughn Walker hat Rechtsgeschichte geschrieben, als er sein sorgfältig formuliertes Urteil zur Rechtmäßigkeit der Homo-Ehe abgab. Seine Begründung wird noch viele Bundesgerichte, Appellations-Höfe und am Ende wohl auch das Verfassungsgericht in Washington beschäftigen.

Kalifornien hat eine lange Erfahrung im Streit über die Rechte Homosexueller. Das per Volksentscheid ausgesprochene Verbot der Homosexuellen-Ehe war da nur der letzte Akt in einer Reihe moralgeladener Salven, die Gegner und Befürworter der Homo-Ehe aufeinander feuerten. Nun ist die Schlacht voll entbrannt, denn das kalifornische Urteil wird eine Strahlkraft weit über den Bundesstaat hinaus entwickeln.

Der juristische Streit um die Rechtmäßigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen hat das Potenzial, wie einst die Rassen-Fragen und später das Thema Abtreibung oder die Medizin-Ethik zum beherrschenden Gesellschaftskonflikt in den USA zu werden.

Amerika trägt die großen moralischen und gesellschaftspolitischen Fragen gerne in voller Wucht aus - in Wahlkämpfen, in Gerichtsverfahren, per Volksentscheid. Ein Konsens in diesem zerissenen Land wird sich da nicht herstellen lassen. Umso wichtiger, dass Richter Walker klipp und klar sagt: Grundrechte lassen sich von einem moralischen Unbehagen nicht kippen.

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