Pegida:Sächsische Justiz erlaubt den Verkauf von Galgen für Merkel und Gabriel

Germany Migrants Rising Tensions

Gebastelte Galgen bei der Pegida-Demonstration am 12.Oktober 2015 in Dresden.

(Foto: picture alliance / AP Photo)
  • Im Erzgebirge hat ein Mann Nachbildungen des Galgens, der auf einer Pegida-Demonstration zu sehen war, zum Kauf angeboten.
  • Die Staatsanwalschaft Chemnitz hat daran nichts auszusetzen: den Tatbestand der Volksverhetzung oder Aufforderung zu einer Straftat sieht sie nicht gegeben.
  • Auch eine eindeutige Aufforderung zur Gewalt kann die Behörde nicht erkennen.

Von Ronen Steinke

Das Original war riesig, furchteinflößend. Das Werkzeug eines Lynch-Mobs. Bei einer Pegida-Demonstration in Dresden am 12. Oktober 2015 brachte ein Teilnehmer den lebensgroßen Galgen auf den Theaterplatz mit, beschriftet mit: "Reserviert für Angela 'Mutti' Merkel". Und "Reserviert für Sigmar 'das Pack' Gabriel". Schon damals war für viele erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Dresden ihre Ermittlungen gegen den namentlich bekannten Mann einstellte. Jetzt findet die Geschichte eine Fortsetzung. Die sächsische Justiz hat auch den Verkauf kleiner Nachbildungen der Merkel-Galgen gebilligt, als Polit-Souvenirs. Das heißt, die Galgen dürfen in Serie gehen.

Das zentrale Argument: Ein Galgen ist keine eindeutige Aufforderung zur Gewalt

Der Fall führt ins Erzgebirge. Ein Mann aus der Gemeinde Niederdorf hatte Miniatur-Galgen gebaut, sie beschriftet wie das Pegida-Original, und er hatte sie in den Räumen eines Vereins, der sich "heimattreu" nennt, zum Verkauf ausgestellt. Das Stück zu 15 Euro. Daran sei nichts auszusetzen, schreibt jetzt die Staatsanwaltschaft Chemnitz, der Verkauf dürfe weitergehen. Sie hat ihre Ermittlungen eingestellt. (Az. 250 Js 28707/17)

Die Begründung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, ist vier Seiten lang. Das zentrale Argument: Die Galgen stellten nicht eindeutig eine Aufforderung zur Gewalt dar. Es sei nicht nachweisbar, dass der Beschuldigte "ernstlich" Leute dazu animieren wolle, Merkel oder Gabriel anzugreifen. Für ein "öffentliches Auffordern zu Straftaten", Paragraf 111 des Strafgesetzbuchs, sei die Botschaft der Galgen zu vieldeutig. Man könne sie auch so interpretieren, dass man Regierungspolitikern keinen physischen Schaden an den Hals wünsche, sondern lediglich, "quasi symbolisch, den politischen Tod". Das sei straflos.

Viel Feinsinn für ein Bundesland mit 244 Volksverhetzungs-Anklagen

Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft schreibt weiter: Es bleibe auch offen, ob der Beschuldigte solche Gewalt überhaupt "billige". Zwar fehlt es nicht an Beispielen für reale Angriffe auf Politiker, die für die Flüchtlingspolitik verantwortlich gemacht werden. Gerade aus jüngster Zeit. In Altena in Nordrhein-Westfalen ist vor wenigen Tagen der Bürgermeister knapp einem Mordanschlag entgangen. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft aber sieht auch keine "Billigung von Straftaten", wie es in Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs heißt. Denn die Botschaft der Pegida-Galgen beziehe sich nicht auf "eine bereits begangene oder zumindest in strafbarer Weise versuchte Tat".

Das ist viel Feinsinn. Gab es im Freistaat Sachsen im Jahr 2014 erst 31 Anklagen oder Strafbefehlsanträge wegen Volksverhetzung, waren es 2016 bereits 244. Wenn sich die Hetze aber gegen individuelle Politiker richtet, ist die Justiz zurückhaltend geblieben. Das Justizministerium in Dresden nennt auf Nachfrage zwar ein Gegenbeispiel. Amtsgericht Leipzig, Strafbefehl vom 3. März 2016: Ein Facebook-Nutzer musste 1500 Euro Strafe zahlen, weil er über die Frau eines Bürgermeisters geschrieben hatte, man solle sie "in einen Sack stecken und in die Weiße Elster schmeißen". Allerdings war sie eben nicht Politikerin. So ließ sich die Drohung nicht als Wunsch nach ihrem bloß "politischen" Tod abtun. Bei ihrem Mann, dem Bürgermeister, wäre das schon wieder anders.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes fand sich die Formulierung, die Galgen seien als Kunst nicht ganz ernst zu nehmen. Der Einschätzung der Staatsanwaltschaft zufolge stellen sie aber lediglich keine eindeutige Aufforderung zur Gewalt dar.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: