Wikileaks: Julian Assange verhaftet:Sein größter Feind

Für seine Arbeit nutzt Julian Assange die Freiheiten, die demokratische Rechtsstaaten bieten. Für sich selbst will der Wikileaks-Gründer, der jetzt in Haft genommen wurde, die Regeln dieser Systeme nicht akzeptieren. Doch Assange steht nicht über dem Gesetz.

Stefan Kornelius

Julian Assange ist kein Heiliger. Ob er nun australischer Staatsbürger ist oder seine Web-Adresse mit der Kennung der liberalen Schweizer betreibt, ob er sich eines amerikanischen Geheimnisverräters bedient oder in allen demokratischen Systemen der Welt ein Netz an Helfern unterhält - überall nutzt Assange die Freiheiten, die demokratische Rechtsstaaten bieten. Seine Server stehen in Ländern mit einem großen Herz für Meinungsfreiheit. Dennoch klagt er diese Demokratien an, schimpft sie "autoritäre Konspirationen", die er durch - ja, man muss das Wort benutzen - totalitäre Transparenz zur Offenheit zwingen will.

WikiLeaks founder sexual assault claims

Freiwillig hatte Wikileaks-Gründer Julian Assange sich der Londoner Polizei gestellt. Wenige Stunden später erschien er vor einem Richter, der entschied, ihn vorerst in Gewahrsam zu nehmen.

(Foto: picture alliance / empics)

Für sich selbst will Assange die Regeln dieser Systeme nicht akzeptieren. In Schweden liegen seit August Anzeigen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung gegen den Mann vor. Also verlässt Assange Schweden, obwohl er doch dort wegen der großen Freiheiten Residenz nehmen wollte. Jeder Rechtsstaat, auch der schwedische, geht Strafanzeigen nach. Wäre Assange in Schweden beraubt oder entführt worden, die Staatsanwaltschaft hätte auch zu seinen Gunsten ermitteln müssen. Der Rechtsstaat lebt nicht von Phantasien über Verschwörungen, sondern von Fakten.

Der Tanz um Assanges Auslieferung ist grotesk. Das Umfeld des Mannes schürt Gerüchte über ein Geheimdienst-Komplott, er selbst heizt die Stimmung bis ins Hysterische an und droht mehr oder minder unverhohlen den Strafverfolgern mit einer Flut von schädigenden Veröffentlichungen. Das ist kein Selbstschutz, das grenzt an Erpressung.

Der Vergewaltigungsvorwurf wiegt schwer. Die komplizierten Ermittlungen in diesen Fällen zwingen zur Mahnung, dass Assange als unschuldig zu gelten hat, bis ein Urteil vorliegt. Genauso aber haben auch die beiden betroffenen Frauen ein Recht auf Diskretion. Ihre Namen werden genüsslich im Netz verbreitet - Mata Haris der digitalen Zeit sollen sie sein, Agenten in einer globalen Verschwörung. Die digitale Inquisition raunt und versteckt sich hinter User-Namen.

Julian Assange braucht kein Mitleid und er hat kein Recht auf eigene Regeln bei den Ermittlungen. Er braucht lediglich ein faires Verfahren. Und er muss akzeptieren, dass er sich dem Zugriff des Rechtsstaates nicht entziehen kann, auch wenn der seine Daten bisher nicht zu fassen bekommt. Hier liegt das andere Problem der Causa Assange: Seine Veröffentlichungen im Namen der Freiheit richten Schaden an. Sie zerstören Politik, gefährden Menschen, können Ökonomien beeinflussen. Gleichwohl ist die Arbeit von Wikileaks strafrechtlich kaum zu ahnden. Geheimnisverrat ist strafbar, für den Transporteur des Geheimnisses aber meist nicht - zumindest nicht in den Demokratien, die Assange für seine Arbeit in Anspruch nimmt. Diese Freiheit nutzen auch die Medien, die zu einem besseren Verständnis der Welt beitragen wollen. Assange aber geht es nicht um Verständnis, es geht ihm um Radikalität, bei der alleine er die Regeln setzt.

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