Fußball im Netz:Sieg für die Kreisklasse

Dürfen Fußballportale Videos von Amateurspielen ins Internet stellen? Ja, sagt der BGH und stellt sich gegen den ausdrücklichen Wunsch der Verbände. Probleme gibt es nur, wenn sich Spieler oder Vereine gegen die Videos wehren.

Carsten Eberts

Sonntagmittag, Viertel vor eins, Münchner C-Klasse, Spitzenspiel zwischen dem SV Ampermoching II und dem STV Ainhofen. Sollte in dieser Partie tatsächlich ein sagenhaftes Tor fallen - eines, wie es selbst dem Koblenzer Kunstschützen Michael Stahl noch nicht gelungen ist - dann haben Fans aus aller Welt weiterhin die Chance, das Geschehene im Internet anzuschauen: Denn beim Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstagabend in Karlsruhe fällte, ging es um genau diese Spiele: Partien aus den unteren Ligen, in die sich niemals eine professionelle Fernsehkamera verirren wird.

Neue Sat.1-Serie 'Bunte Liga'

Fußball in der Kreisklasse: Laut BGH-Urteil durchaus ein Fall für das Internet.

(Foto: dpa/dpaweb)

Der Württembergische Fußballverband (WFV) wollte dem Internetportal www.hartplatzhelden.de dennoch untersagen, Videoaufnahmen von Amateurspielen aus den niedrigsten Klassen im Netz zu veröffentlichen. Dabei, so der Verband, gehe es um unerlaubte gewerbliche Verwertung - "stimmt nicht", sagt der BGH. "Wir haben klar gezeigt, dass wir uns von den Verbänden nicht alles verbieten lassen", sagt Oliver Fritsch, Gründer der "Hartplatzhelden", nach dem Urteil zu sueddeutsche.de: "Das ist ein Stück Freiheit für die Spieler und Vereine, nicht nur für das Internet."

Die Begründung des BGH: Es gibt kein ausschließliches Recht an der Verwertung von Fußballspielen. Anders sieht das natürlich in Ligen aus, in denen Fernsehverträge gelten. Fritsch sagt: "Wir verstehen die Verbände als Dienstleister und nicht als Instanz, die uns etwas verbietet. Die Verbände hatten sich eine Rolle angemaßt, die ihnen nicht zusteht."

Einen Teilerfolg erzielten jedoch auch die Verbände: Sie können die Vereine bitten, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Filmen auf ihren Sportplätzen verbieten. Laut BGH könnten sich die Verbände auch so die Verwertungsrechte indirekt sichern.

Der Württembregische Verband zeigt sich dennoch enttäuscht. "Uns war klar, dass es schwierig wird und dass wir uns auf absolutes Neuland begeben", sagt Vizepräsident Michael Hurler: "Wir wehren uns ja nicht gegen das Filmen, sondern gegen das Verwerten." Er hatte zuvor moniert, dass sein Verband zwar den Spielbetrieb organisiere und Schiedsrichter ausbilde - jedoch keine Lizenzen für Bilder vergeben dürfe.

Fritsch glaubt nicht, dass viele Vereine von ihrem Hausrecht Gebrauch machen werden. "Mit den Klubs hatten wir nie Probleme", sagt er und glaubt, dass viele Vereine die Videos als Werbeeffekt verstehen: "Es wäre eine gänzlich andere Geschichte, würde ein Verein direkt auf uns zukommen." Einzelne Videos haben die "Hartplatzhelden" bereits von ihrer Seite genommen; etwa von einem Spieler, der nach einer Grätsche die rote Karte gesehen hatte - und sich in kein allzu gutes Licht gerückt sah.

Eigener Video-Kanal des DFB

Die Fußballverbände versuchen längst, eigene Kanäle aufzubauen. Auf www.fussball.de, das der DFB gemeinsam mit einem Telefonanbieter betreibt, können Ergebnisse und Tabellen aller deutschen Ligen abgerufen werden. Diese Plattform ist werbefinanziert und soll zentrale Anlaufstelle für Fotos und Videos aus den Amateurligen werden. "Ein gesunder Konkurrenzkampf kann der Sache nur dienen", sagt Fritsch. Wenn der DFB die kompletten Spiele zeigen will, könnten sich die "Hartplatzhelden" etwa mit den schönsten Toren und Paraden begnügen.

Fritsch will nun damit beginnen, seine Internetseite weiter auszubauen: mit neuer Technik, mehr Videos, mehr Nutzern. Fritsch ist nebenberuflich Trainer beim SV Blankenese in der Landesliga - um die Kosten einer möglichen Niederlage vor dem BGH aufzubringen, hat er Spenden von rund 5000 Euro gesammelt. Die will er nun erst mal zurückzahlen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: