Verbraucherschutz:Vorsicht vor den falschen Zwanzigern

Lesezeit: 1 min

Vertrag, Datum, Unterschrift, Handschriftlich, handschrift, mann, schreiben, blätter, papier (Foto: Helloquence/Unsplash)
  • Wer bei Verträgen das Datum abkürzt, also zum Beispiel statt 1.2.2020 nur 1.2.20 schreibt, macht es Betrügern leichter, die Schriftstücke später umzudatieren.
  • Das kann etwa bei Kaufverträgen mit Ratenzahlungen oder Mietverträgen teuer werden.

Von Katharina Kutsche, München

Mit jedem neuen Jahr beginnt das schwierige Umgewöhnen: gute Vorsätze umsetzen, Feiertagspfunde wegsporteln und eine neue Jahreszahl schreiben. Doch bei Letzterem könnte es noch ein weiteres Problem geben: Wer auf Verträgen, Kündigungen und sonstigen Schriftstücken das Datum verkürzt - also nur 16. Januar 20 statt 16. Januar 2020 schreibt -, läuft Gefahr, Opfer von Betrügern zu werden.

Darauf weisen Polizeibehörden und Verbraucherschützer hin. Hintergrund ist, dass Kriminelle die abgekürzte Jahreszahl handschriftlich oder gedruckt ergänzen könnten. So war zwar eigentlich das Jahr 2020 gemeint, zu lesen ist aber plötzlich ein Datum aus der Vergangenheit oder der Zukunft. Wer ein teureres Produkt, beispielsweise ein Möbelstück oder Auto, gekauft und Ratenzahlung vom 1. Februar 20 an vereinbart hat, der ist plötzlich zwölf Monatsraten in Verzug, wenn jemand das Jahr nachträglich in 2019 ändert.

Auch bei Kündigungen, Widersprüchen und letztlich allem, was von Fristen abhängt, sind die Jahreszahlen kritisch: Werden Verträge rückdatiert, gelten sie als längst ausgelaufen, Leistungen müssten dann nicht mehr erbracht werden. Vordatiert verschaffen sich Betrüger mehr Zeit; bei Mietverträgen für Wohnungen oder Gewerbeimmobilien zum Beispiel könnte das für Betroffene existenzgefährdend sein.

Immer eine Kopie des Vertrags geben lassen

Anfang des Monats wies zunächst die US-Verbraucherschutzorganisation NACA auf mögliche Probleme hin. Daraufhin wandten sich besorgte Menschen an deutsche Verbraucherzentralen, die gemeinsam mit Polizeidienststellen reagierten und warnten. So weist etwa die Polizei Brandenburg auf ihrer Facebook-Seite auf das Risiko hin und empfiehlt: "Auch wir bitten Sie deshalb beim Unterschreiben von Dokumenten oder Verträgen unbedingt die Jahreszahl 2020 komplett auszuschreiben."

(Foto: SZ.de)

Bisher ist hierzulande noch kein Betrugsfall mit der falschen Jahreszahl bekannt geworden. Generell machen Betrügereien aber etwa 15 Prozent der Straftaten in Deutschland aus. So weist die polizeiliche Kriminalstatistik für 2018 mehr als 840 000 Betrugsfälle aller Art aus. Durch sie entstand ein Schaden von rund 1,7 Milliarden Euro.

Julia Berger, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Bayern, sagt: "Wenn jemand betrügen will, besteht immer die Gefahr, dass er den Vertrag manipuliert." Generell sollten sich Verbraucher deshalb von jedem abgeschlossenen Vertrag eine Abschrift oder Kopie geben lassen, sagt Berger. Und es gelte auch: Wer von vornherein bei seinem Vertragspartner Bedenken habe, sollte vielleicht das Geschäft grundsätzlich überdenken.

© SZ vom 16.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Vertrag gekündigt
:Welche Rechte Sparer haben

Klauseln in Bankverträgen führen häufig zu Streit. Doch vor Gericht haben die Kunden nicht immer schlechte Karten.

Von Harald Freiberger

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: