Stromversorgung:Woran man unseriöse Stromanbieter erkennt

Nebel hüllt Strommasten ein

Die Stromanbieter sind bisweilen schwer zu durchblicken.

(Foto: Felix Kästle/dpa)

Millionen Deutsche sind in den vergangenen Jahren auf dubiose Stromlieferanten hereingefallen. Die Warnsignale sind fast immer dieselben.

Von Benjamin Emonts

Das Angebot, auf das sich Hunderttausende Bürger einließen, klang verlockend: Der Energielieferant Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) mit Sitz in München versprach ihnen günstige Gas- und Strompreise und saftige Neukundenboni. Die vollmundigen Versprechen aber, das belegen unzählige Beschwerden im Netz, blieb der Anbieter schuldig. Die Bonuszahlungen blieben in etlichen Fällen aus. Stattdessen wurden Energiepreise erhöht, zu hohe Vorauszahlungen einkassiert oder Guthaben einfach nicht ausbezahlt. Die geprellten Kunden verloren so teilweise mehrere hundert Euro.

Ende Januar 2019 meldete die BEV dann Insolvenz an - bis heute warten ihre Kunden vergeblich auf Geld. Und damit sind sie nicht allein. Auch die Energielieferanten Teldafax, FlexStrom, Care-Energy, e:veen Energie und energycoop haben sich insolvent gemeldet, nachdem sie in die Krise geraten waren. Insgesamt sind in Deutschland nach Schätzungen mehr als zwei Millionen Kunden von den Insolvenzen betroffen.

Es stellt sich deshalb die Frage: Wie kann man sich als Verbraucher schützen? Eine aktuelle Untersuchung des Marktwächters Energie (EMW) der Verbraucherzentralen und des Bundesverbands Verbraucherzentrale (vzbv), die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, soll dabei helfen, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. Sie will für mögliche Anzeichen einer Unternehmenskrise bei Energielieferanten sensibilisieren. Befragt wurden dafür mehr als 100 Mitarbeiter von Verbraucherzentralen und Wechseldienstleistern sowie Experten der Bundesnetzagentur und des Vergleichsportals Check 24. Ausgewertet wurden zudem zahlreiche Verbraucherbeschwerden über die insolventen Unternehmen BEV und e:veen Energie.

Die Warnsignale sind demnach fast immer dieselben und können - besonders, wenn sie gleichzeitig auftreten - wichtige Indikatoren für eine drohende Insolvenz sein. Als klassisch hat sich dabei der Versuch der Anbieter erwiesen, Abschlagserhöhungen in der laufenden Abrechnungsperiode einzufordern, obwohl der Zähler nicht abgelesen wurde. Oder versteckte Preiserhöhungen vorzunehmen in der Hoffnung, dass der Verbraucher seine Rechnung nicht richtig liest und die Forderungen begleicht. Jahres- und Schlussrechnungen wurden zudem oft nicht fristgerecht versandt, Jahresabrechnungen mit voraussichtlichem Guthaben erst verzögert oder gar nicht erstellt. Die besagten Bonuszahlungen, die vertraglich vereinbart waren, wurden häufig trotz mehrfacher Anmahnungen nicht geleistet. Und schließlich hakte es bei unseriösen Unternehmen an der Kommunikation: Sie waren telefonisch und schriftlich nur schwer zu erreichen, und Beschwerden wurden dreist ausgesessen oder schlicht ignoriert.

Auf der Suche nach dem richtigen Anbieter hat sich unterdessen als problematisch erwiesen, dass Energieunternehmen mit Niedrigpreisen meist auf den vorderen Plätzen der Vergleichsportale rangieren, obwohl sie erhebliche Mängel aufweisen können. Erst vor wenigen Tagen hat Stiftung Warentest dazu geraten, das gut besuchte Vergleichsportal Verivox auf der Suche nach Stromanbietern zu meiden, weil es vor allem Tarife mit einer Laufzeit von 24 Monaten empfehle, was für Kunden aber häufig ungünstig sei. Fabian Tief vom Bundesverband Verbraucherzentrale rät dringend dazu, Lockangebote, Bonusversprechnungen und Vergleichsportale kritisch zu prüfen. "Die ersten Plätze im Ranking sind für die Kunden nicht immer die, die besonders empfehlenswert sind", sagt er. Vor Vertragsabschluss sollten Verbraucher Kundenbewertungen und ihr Verbrauchsverhalten studieren. "So lässt sich das Risiko minimieren, durch zu hohe Abschlagszahlungen große Guthaben anzuhäufen, die in einer Krise möglicherweise nicht ausgezahlt werden."

Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen den Insolvenzverwalter von BEV eingereicht

Für den Verbraucher ist der Preis nach wie vor das "Hauptauswahlkriterium", wie es in der Studie heißt. Für Energielieferanten hingegen führen der harte Kampf um die Gunst des Verbrauchers und hohe Strompreise zu finanziellen Problemen. Bereits im Zuge der Energiewende und der Neuausrichtung der Energiewirtschaft hat die Kreditwürdigkeit vieler deutscher Energieversorgungsunternehmen abgenommen. Etwa 20 Prozent der Unternehmen verfügten, Stand 2018, nicht über eine "sehr gute oder gute Bonität", wie aus der Studie hervorgeht. Der Gewinn dieser Unternehmen hat sich im vergangenen Jahrzehnt von durchschnittlich 20 Prozent auf sechs Prozent verringert. Der Verschuldungsgrad vieler Versorger wird als "beunruhigend hoch" eingeschätzt.Vor diesem Hintergrund fordern die Verbraucherschützer von der Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde mehr Präsenz. Im Vollzug der Aufsichtsrechte habe die Behörde bislang Defizite. Nach Ansicht der Verbraucherschützer sollte sie den den Geschäftsbetrieb von Stromanbietern frühzeitig untersagen, wenn deren Verhaltensweise Verbraucher gefährde.

Im Fall der insolventen Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft gibt es offenbar wenig Hoffnung für die ehemaligen Kunden. Der Münchner Anwalt und Insolvenzverwalter der BEV, Axel Bierbach, rechnete bereits im Oktober damit, dass das Verfahren "mehrere Jahre dauern" und die Insolvenzquote für die Gläubiger "vermutlich leider gering ausfallen wird". Bis Anfang Februar 2020 haben nach Angaben des Insolvenzverwalters mehr als 241 000 Gläubiger Forderungen in einer Gesamthöhe von rund 225 Millionen Euro angemeldet.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat im Dezember eine Musterfeststellungsklage beim Oberlandesgericht München gegen den Insolvenzverwalter eingereicht, weil dieser versprochene Neukundenboni nicht anerkennen will. Bierbach ist jedoch der Auffassung, dass erst nach Ablauf von zwölf Vertragsmonaten ein Anspruch darauf besteht. Die vzbv argumentiert, dass die meisten Kunden diese Dauer nicht hätten erreichen können, weil die BEV vorher Pleite gemacht hat. Das Verfahren dauert an.

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