Balkon:Ein Stückchen mehr Freiheit

München:  Wohn-Immobilien, orange, düster, Fassade

Spätestens seit den Lockdowns wünschen sich noch mehr Menschen einen Balkon, um der Enge der eigenen Wohnung wenigstens etwas zu entkommen.

(Foto: Johannes Simon)

Wer nachträglich einen Balkon anbauen will, konnte bislang am Veto eines einzigen Miteigentümers scheitern. Das neue WEG-Gesetz soll das ändern, doch es bleibt kompliziert.

Von Berrit Gräber

Manchmal machen ein paar Quadratmeter einfach einen Riesenunterschied: Wohnungen mit Balkon sind heiß begehrt. In Corona-Zeiten hat sich der Trend noch verstärkt. Wer draußen sitzen, grillen oder sein kleines Freiluft-Reich bepflanzen kann, darf sich glücklich schätzen. Der nachträgliche Anbau eines Balkons auf eigene Kosten war in Eigentümergemeinschaften aber schon immer ein harter Kampf. Stellte sich nur ein einziger Mitbesitzer quer, war der Plan sofort vom Tisch, der Frust groß.

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