EU-Gesetz:Versicherer sollen mehr investieren

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St. Moritz in der Schweiz: Die europäischen Regeln für Versicherer benachteiligen bisher Investitionen in diesem und anderen Ländern außerhalb der EU. (Foto: Arnulf Hettrich/imago images)

Die EU will, dass Versicherungskonzerne mehr Geld in langfristige Anlagen stecken - und so die Altersvorsorge von Millionen Bürgern stärken.

Von Björn Finke, Brüssel

Es geht um enorme Investitionen und um die Altersvorsorge von Millionen Bürgern: Die Europäische Union will ihre Aufsichtsregeln für Versicherer überarbeiten. Die bisher gültigen Vorschriften, sie heißen " Solvency II", sind seit 2016 in Kraft; sie legen unter anderem fest, wie viel und welches Kapital die Versicherer für ihre Policen vorhalten müssen. Ein Ziel der Reform ist es, dass die Konzerne nicht mehr so viel Geld in schlecht verzinste Staatsanleihen stecken und mehr Mittel für langfristige Investitionen übrig haben, etwa Aktien oder auch Infrastruktur-Projekte.

Die Brüsseler Behörde präsentierte den Gesetzentwurf im vorigen September, doch bevor er in Kraft treten kann, müssen Europaparlament und Ministerrat zustimmen, das Gremium der Mitgliedstaaten. Im EU-Parlament ist der CSU-Abgeordnete Markus Ferber als sogenannter Berichterstatter federführend für den Rechtsakt zuständig. Ferber, der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion, stellte am Montag seine Änderungswünsche für den Gesetzentwurf vor.

So möchte der CSU-Parlamentarier erreichen, dass die Reform noch mehr Geld für langfristige Investitionen freisetzt. Die Kommission strebt mit ihrem Vorschlag an, dass Europas Versicherer kurzfristig bis zu 90 Milliarden Euro mehr investieren können. Zugleich sollen aber bestimmte Kapitalvorschriften schrittweise bis 2032 verschärft werden, so dass am Ende nur ein Plus von bis zu 30 Milliarden Euro übrig bleibt. Ferber will den Konzernen mehr Flexibilität gewähren, damit die Investitionssummen stärker steigen.

Denn bislang sei Solvency II "zu konservativ" ausgerichtet, sagt er: "Das hindert Versicherungen daran, als Langfristinvestoren zu agieren, und sorgt für maue Renditen für Versicherungsnehmer." Das Regelwerk schreibt zudem vor, dass nur Investitionen in der EU und in den drei Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen in die Berechnung des Kapitalpuffers einfließen. Diese 30 Länder bilden den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Dies macht zum Beispiel langfristige Anlagen in der Schweiz weniger attraktiv aus Sicht der Versicherer. Ferber hält das für unsinnig und will die Gruppe der bevorzugten Länder erweitern und zwar vom EWR zur Industrieländer-Organisation OECD aus Paris. Sie hat 38 Mitglieder weltweit, darunter die Vereinigten Staaten und Japan.

Furcht vor einer Öko-Blase

Der Richtlinienentwurf der Kommission soll außerdem die Belastungen für kleine und risikoarme Versicherer mindern. Daher wird eine neue Kategorie von Versicherungsunternehmen eingeführt: Anbieter mit wenig riskanten Geschäftsmodellen. Diese sollen weniger hart reguliert werden. Ferber schlägt vor, diese Ausnahmen großzügiger zu gestalten.

Gegen eine andere mögliche Erleichterung sperrt sich der Abgeordnete hingegen. Die Kommission will bei der EU-Versicherungsaufsicht EIOPA in Frankfurt eine Untersuchung in Auftrag geben, ob das Regelwerk künftig besondere Anreize für grüne Investitionen der Versicherer setzen sollte. Aufseher könnten solche Anlagen in Öko-Projekte dann großzügiger behandeln. Ferber sagt aber, eine derartige "aufsichtsrechtliche Vorzugsbehandlung" würde zur Blasenbildung auf den Finanzmärkten beitragen. Daher möchte der Abgeordnete diesen Prüfauftrag aus dem Gesetzestext löschen.

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